Mit dem Angebot „Behandlungspflege LG I & II“ bietet maxQ. Ihnen eine zertifizierte Qualifizierung, die Sie zur Ausübung anspruchsvollerer Tätigkeiten über die Grundpflege hinaus befähigt. Der Lehrgang qualifiziert Sie, behandlungspflegerische Tätigkeiten der Leistungsgruppe I & II sach- und fachgerecht im Rahmen der häuslichen Kranken- und Altenpflege auszuführen.

Ziele 

Im SGB V § 37 sind die Leistungsgruppen und die Durchführung dieser pflegerischen Maßnahmen beschrieben. Mit dieser Weiterbildung erhalten Sie die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die Leistungen der Behandlungspflegegruppen 1 & 2 durchzuführen.

Inhalte

Behandlungspflege der Leistungsgruppe 1

  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Inhalation
  • Injektionen, s.c., Richten von Injektionen(Insulingabe)
  • Richten und Verabreichen von ärztlich verordneten Medikamenten / Augentropfen
  • Ausziehen vom Kompressionstrümpfen (ab Kl. II)
  • Abnehmen eines Kompressionsverbandes

Behandlungspflege der Leistungsgruppe 2

  • Versorgung von Dekubiti bis zu Grad 2
  • Klistiere / Klysma
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • SPK Versorgung
  • Medizinische Einreibungen
  • Dermatologische Bäder
  • Versorgung bei PEG
  • Anziehen von Kompressionstrümpfen (ab Kl. II)

Sie lernen die dazugehörigen Krankheitsbilder und Pflegetechniken kennen und verstehen und können die o.g. Behandlungspflegen sicher anwenden.
Ihre Kenntnisse weisen Sie in einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung nach.

Nach der Weiterbildung müssen Sie die erlernten Kompetenzen in einem dreimonatigen Praktikum unter Anleitung einer Pflegfachkraft vertiefen.

Inhaltlich orientiert sich die Weiterbildung am Curriculum gemäß § 17 des Vertrags über häusliche Krankenpflege, häusliche Pflege und Haushaltshilfe (§§ 132, 132 a Abs. 2 SGB V).
Alle relevanten Pflegethemen werden vermittelt und ihre Ausführung durch praktische Übungen erlernt. Nach der erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung müssen die Teilnehmer/- innen ein dreimonatiges Vollzeitpraktikum im Bereich der Behandlungspflege unter Anleitung absolvieren, um danach in entsprechenden Aufgabenfeldern tätig werden zu dürfen.

Sie erwerben in einer sach- und fachgerechten theoretischen Schulung gem. Landesvertrag NRW Häusliche Pflege alle notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung der behandlungspflegerischen Tätigkeit der Leistungsgruppe I & II.